1. Eintrittskarten allgemein:
Die von uns ausgegebenen Jahreskarten sind genau solche Karten, wie sie auch beim Park käuflich zu erwerben sind. Daher können sie auch außerhalb unserer Kurszeiten für den Eintritt in den Park genutzt werden. Generell gelten diese Karten für ein Kalenderjahr, müssen also nicht im Laufe des Jahres, z. B. bei einer erneuten Kursbuchung oder zu Beginn des 2. Semesters eines jeweiligen Jahres, erneuert werden. Die Ausgabe von Jahreskarten ist unabhängig von einer Mitgliedschaft in unserem Verein.
2. Kursbelegung im Westfalenpark:
Wenn Sie einen Kurs oder ein Seminar im Westfalenpark belegt haben, erhalten Sie von uns bei der ersten Veranstaltung im Büro der ParkAkademie eine Eintrittskarte (Jahreskarte) für die Dauer des Kurses. Ein vorheriges, postalisches Zusenden der Jahreskarte ist leider nicht möglich. Zum Eintritt in den Park klingeln Sie daher bitte an einem beliebigen Tor des Westfalenparks und nennen den Pförtnern den Namen des Kurses und des Dozenten, zu dem Sie möchten. Sie werden dann einmalig gebührenfrei eingelassen.
3. Besuch von Einzelveranstaltungen im Westfalenpark:
Für Einzelveranstaltungen können keine Eintrittskarten ausgegeben werden. Allerdings erhalten Sie bei gleichzeitiger Buchung von mindestens fünf Einzelveranstaltungen im laufenden Semester eine Jahreskarte des Westfalenparks für die Dauer Ihrer Buchungen gestellt. Sollten Sie nur zu einer Einzelveranstaltung in die ParkAkademie kommen, lösen Sie bitte an den Automaten an den Eingängen eine Tageskarte. In der Zeit von März bis Oktober erhalten Sie gegen Vorlage der Tageskarte 1 € der Eintrittsgebühr in unserem Büro erstattet.
4. Bei Kurs-Ende:
Nach Beendigung ihres Kurses bzw. der gebuchten Einzelveranstaltungen muss die Karte, falls kein weiterer Kurs/Veranstaltung gebucht wird, unaufgefordert an uns zurückgegeben werden, denn sie ist Eigentum der ParkAkademie.
5. Defekte Karte:
Sollte die an Sie ausgehändigte Jahreskarte defekt sein, erhalten Sie gegen Vorlage der alten Karte im Büro eine neue.
6. Verlust der Jahreskarte:
Bei Verlust der Jahreskarte müssen wir Ihnen eine vom Westfalenpark erhobene Verwaltungsgebühr von 5 € für die Neuausstellung der Karte in Rechnung stellen.